Geschäftsbedingungen
Fahrplan Serfaus
Die Umlaufbahn-Komperdell verkehrt täglich vom 05.12.2008 bis 26.04.2009 von 08.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Der Sunliner von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Andere Bahnen und Lifte von 09.00 bis 16.00 Uhr. Ausnahmen: Moosbahn, Pezidbahn und Arrezjochbahn von 09.15 bis 15.30 Uhr, Minderslift von 09.15 bis 15.10 Uhr.
Dorfbahn:
Täglich vom 05.12.2008 bis 26.04.2009 von 08.00 bis 18.00 Uhr in Betrieb.
Betriebszeiten bei der Adventure Night, Termine siehe Events.
Dorfbahn bis 24.00 Uhr, Komperdellbahn 17.30
bis 23.30 Uhr,
letzte Bergfahrt Komperdellbahn um 23.00
Uhr, Lazidbahn 18.00 bis 20.45 Uhr
Fahrplan Fiss-Ladis
Die Seilbahnen und Liftanlagen sind vom 5.12.2008 bis 26.4.2009, täglich von 09.00 bis 16.00 Uhr in Betrieb.
Ausnahmen
Sonnenbahn-Fiss/Ladis Talfahrt
bis 16.30 Uhr
Schönjochbahn Talfahrt bis 16.30
Uhr
Rastbahn (Verbindung von Serfaus nach Fiss)
bis 16.30 Uhr
Puinzbahn (Verbindung von Fiss nach Serfaus)
bis 16.30 Uhr
Almlift nur bis 15.30
Uhr
Möseralmbahn bei
Nightflow/Nachtskilauf von 18.00 bis 23.00
Uhr
Möseralmbahn beim Rodelabend von
18.00 bis 22.00 Uhr
Öffnungszeiten der Seilbahnkassen
Dorfbahnstation Parkplatz: Samstag bis Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Skischulbüro im Dorfzentrum: Samstag 15.00 bis 21.00 Uhr
Kassa Fiss-Talstation: täglich von 8.00 bis 16.30 Uhr (Sa bis 20.00 Uhr)
Kassa Ladis-Talstation: täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr
Kassa Fiss-Waldbahn: täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr
Kartenvorverkauf: ab 15.00 Uhr des Vortages an den Hauptkassen Talstation. Benützung der Karte ab 15.00 Uhr möglich.
Die einzelnen Leistungen, zu denen der Skipass berechtigt, werden von rechtlich selbsständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter.
Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet!KeyCard, Swatch: Schipässe werden ausschließlich auf KeyCards oder Swatch access ausgegeben.
Für die KeyCards wird ein Depotpreis von € 5 berechnet, der bei unbeschädigter Rückgabe wieder vergütet wird.
Kinder: Bis Jahrgang 2003 werden Kinder nach Maßgabe der Beförderungsordnung frei befördert.
Kinder ab Jahrgang 2002 bis einschließlich Jahrgang 1994 werden zum Kindertarif befördert.
Senioren: Damen - ab Jahrgang 1949 Herren - ab Jahrgang 1944 erhalten den ermäßigten Seniorentarif.
Personalausweis erforderlich!
Körperbehinderte: Bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit von über 60% gewähren wir gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises ebenfalls den Seniorentarif.
Verlängerung
Skipässe ab 6 Tage Gültigkeit können ohne Unterbrechung einmal zu einem Sonderpreis um 1 Tag verlängert werden. Gegen Vorlage der Gästekarte und einer Bestätigung Ihres Vermieters über die Verlängerung können Sie Skipässe ab 6 Tagen zu einem Sondertarif auch um 3 bzw. 6 Tage verlängern.
Verlängerungen von Langläufer- oder Fußgängerkarten sind nicht möglich.Gästekartenpreis: Für Schipässe "Serfaus-Fiss-Ladis" gewähren wir dem Inhaber einer gültigen Gästekarte aus Serfaus, Fiss, Ladis eine Ermäßigung von bis zu 17,5 % auf den Normalpreis. Die Gästekarte erhalten Sie bei Ihrem Vermieter und ist beim
Kauf des Schipasses unbedingt unaufgefordert vorzuweisen, ansonsten wird der Normalpreis verrechnet. Eine nachträgliche Rückvergütung ist nicht möglich.
Für Regionalskipässe - Ski-6 kann aus abrechnungstechnischen Gründen keine Gästekartenermäßigung gewährt werden.
Gruppen: Ermäßigter Gruppentarif für Gruppen ab 20 Personen, wenn die Fahrkarten gemeinsam vom Gruppenleiter gelöst werden.
Pro 20 bezahlte Karten wird eine Freikarte der gleichen Art gewährt. Für Senioren keine zusätzliche Gruppenermäßigung.
Verlust von Fahrkarten und Skipässen: Verlorene Fahrkarten (Einzelfahrkarten, Fußgängerkarten, Langläuferkarten) und Skipässe bis 2 Tage Gültigkeit werden nicht ersetzt. Bei Verlust von KeyCard, oder Swatch können die auf diesen Datenträgern gespeicherten Skipässe ab 3 Tagen Gültigkeit gegen Vorlage des Sperrnummernbeleges (erhalten Sie beim Kauf des Skipasses) bei den Kartenlesern gesperrt werden. Gegen eine Sperrgebühr von € 5 wird eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit ausgestellt. Der Wert der verlorenen KeyCard bzw. Swatch wird nicht ersetzt.
Rückvergütung: bei ärztlich bestätigten Skiunfällen und unverzüglicher Hinterlegung des Skipasses an der Hauptkassa. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zu dessen Hinterlegung an der Kassa. Bei Hinter- legung bis 9.30 Uhr wird dieser Tag nicht angelastet. Es ist nicht der Tag des Unfalles maßgebend, sondern der Tag der Hinterlegung. Eine arztliche Bestätigung vom ortsansässigen Arzt oder eines Krankenhauses ist unbedingt erforderlich und kann nachgereicht werden. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, Betriebsunterbrechung,
Sperrung von Skiabfahrten und einzelnen Anlagen usw. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.
Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuelle Betriebs- und Wettersituation vor Kauf des Skipasses.
Zu Saisonbeginn bzw. Saisonende ist unter Umständen nur eingeschränkter Skibetrieb möglich.
Allgemeine Bestimmungen: Der Skipass "Serfaus-Fiss-Ladis" berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehenden Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen. Der Skipass ist nicht übertragbar.
Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass und die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kontrolle und Mißbrauch: Strenge Eintrittskontrollen werden in den Talstationen einzelner Bahnen mittels automatischen
Lesegeräten durchgeführt. Wir bitten Sie, den Weisungen des Personals Folge zu leisten und die Kontrollgeräte ordnungs- gemäß zu benützen. Im Schigebiet werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
Jede mißbräuchliche Verwendung sowie die Umgehung der Leseanlagen hat den sofortigen Entzug des Skipasses zur Folge.
Eine Strafanzeige behalten wir uns vor. Wer in den Kontrollzonen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat an den Kontrollbediensteten den Straftarif (zweifacher Tageskartensatz) zu entrichten. Die Bestätigung über die bezahlte Strafgebühr gilt am selben Tag als Fahrausweis. Wir weisen daraufhin, daß nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit einem gültigen Fahrausweis Versicherungsschutz genießen.

